Pressebericht des Weser-Kuriers vom 05. Januar 2018 zum Thema "Gründächer in Bremen - Ökologie beim Bauen - Regeln für Baumschutz".
Bremen will mehr grüne Dächer
Ökologie soll beim Bauen eine größere Rolle spielen – Umweltsenator plant auch strengere Regeln für Baumschutz
Die Bremer Umweltbehörde will ein stärkeres ökologisches Profil für das Bau- und Planungsrecht der Hansestadt. Zu dem angestrebten Maßnahmenbündel gehört auch das Vorhaben, die Zahl der begrünten Dächer in den nächsten Jahren deutlich zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen beispielsweise in Bebauungsplänen für Neubaugebiete oder Gewerbezonen Vorgaben für die Dachgestaltung gemacht werden.
Begrünte Dächer haben aus Sicht der Umweltressorts zahlreiche Vorteile. Sie halten Regenwasser zurück und entlasten damit die Kanalisation insbesondere bei starken Niederschlägen – angesichts der Häufung solcher Ereignisse als Folge des Klimawandels ein gewichtiges Argument, wie man in der Behörde findet. Für mehr grüne Dächer sprechen aus ihrer Sicht noch weitere Eigenschaften: Sie senken die Kosten für Heizung und Kühlung von Gebäuden und sie helfen, Staub und Schadstoffe aus der Luft zu filtern. Auch für das Kleinklima im verdichteten innerstädtischen Raum hätten Gründächer eine günstige Wirkung, argumentieren die Fachleute in der Umweltbehörde. Das Thema wird in Kürze die Baudeputation beschäftigen. In einem Papier, das Grundlage der Beratungen sein soll, verweist das Haus von Senator Joachim Lohse (Grüne) unter anderem auf niedersächsische Kommunen wie Osnabrück und Hannover, die eine ähnliche baupolitische Zielsetzung verfolgen. Eine Vorreiterrolle nimmt das grünschwarz regierte Baden-Württemberg ein. Dort sind Dachbegrünungen vorgeschrieben, sofern das Grundstück eine bestimmte Beschaffenheit hat, die Gestaltung des Gebäudes es zulässt und es wirtschaftlich zumutbar ist. Baden-Württemberg ist das bisher einzige Bundesland, das eine Gründach-Regelung in seine Landesbauordnung aufgenommen hat. Auch die Bremer Umweltbehörde will es künftig nicht mehr bei Freiwilligkeit belassen.
In dem Papier für die Baudeputation werden unterschiedliche rechtliche Instrumente aufgezeigt, mit denen Häuslebauer und Gewerbetreibende dazu verpflichtet werden könnten, Flach- und gering geneigte Dächer künftig zu begrünen. Die Palette reicht von speziellen „Gründachsatzungen“ über quartierbezogene Regelungen in ebauungsplänen bis zu Änderungen der Landesbauordnung nach baden-württembergischen Vorbild. Würde das Bauen in Bremen teurer, wenn Bauherren künftig verstärkt zur Begrünung geeigneter Dachtypen angehalten werden? „Die Investition wäre zunächst höher, die Lebensdauer aber auch“, sagt Senator Lohse. Seine Behörde hat eine Vergleichsrechnung für ein Kies- und ein begrüntes Dach angestellt. Die Erstellungskosten für 100 Quadratmeter Dachfläche liegen demnach bei gut 9000 Euro für das Gründach und 3000 Euro für das Kiesdach. Für das Gründach wird allerdings mit 40 Jahren ein doppelt so langer Zeitraum bis zur Sanierung angenommen wie bei einem Kiesdach. Rechnet man weitere Faktoren wie die ermäßigte Niederschlagsgebühr für Gründächer ein, landet man in der Modellrechnung der Behörde über vier Jahrzehnte bei annähernd gleichen Kosten für beide Dachtypen. Schon jetzt zahlen Eigentümer von Häusern mit Gründächern in Bremen nur 30 Prozent des üblichen Regenwasser-Gebührensatzes. Eine ökologischere Ausrichtung der Bremer Baupolitik will Joachim Lohse noch durch weitere Maßnahmen erreichen. Bereits beschlossen hat die Baudeputation, dass künftige Bebauungspläne durch sogenannte Grünordnungspläne ergänzt werden sollen, wenn die betroffenen Flächen ökologisch wichtig sind. Diese Pläne sollen konkretisieren, wie Lebensräume für Tiere und Pflanzen geschützt und aufgewertet werden können. Hintergrund dieses Beschlusses ist der grundsätzliche Vorrang, den Bremen der baulichen Verdichtung des innerstädtischen Bereichs vor der Ausdehnung der Siedlungsfläche in den grünen Stadtrand einräumt. „Damit steigen die Anforderungen an die Gestaltung der Freiflächen“, begründet der Umweltsenator die Notwendigkeit von Grünordnungsplänen. Nachbesserungen strebt Lohse auch beim Baumschutz an. Wenn auf privaten Grundstücken gebaut wird, soll es in Zukunft nicht mehr reichen, im Bauantrag formal zu versichern, dass dem Bauvorhaben keine größeren Bäume zum Opfer fallen. Die Auswirkungen auf vorhandenen Baumbestand sollen umfangreicher dokumentiert werden. Wie genau die Kontrolle erfolgen soll, ist noch offen. Die Umweltbehörde erwägt unter anderem Vor-Ort-Prüfungen durch beauftragte Fachleute.